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„Schwere Wege – Gute Schritte“

Wie kann ich vorsorgen für mein Lebensende?

Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es selbst nicht mehr können?
Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in dem andere für ihn entscheiden müssen. (Drei Arten von Vollmachten und Verfügungen helfen, damit das in Ihrem Sinne geschieht.) Wir informieren Sie und können beim Ausfüllen der Formulare unterstützen.

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Ihre Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung am Lebensende aussehen, wenn Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können.

In der Vorsorgevollmacht für persönliche Angelegenheiten ernennen Sie einen oder auch zwei Bevollmächtigte, die von Ihnen damit den Auftrag bekommen, diese Entscheidung für Sie und in Ihrem Sinne zur Durchsetzung Ihrer Patientenverfügung zu treffen.

In der Betreuungsverfügung bestimmen Sie, welcher Mensch Ihres Vertrauens vom Vormundschaftsgericht als Ihr Betreuer zu bestellen ist, falls die Betreuung einmal für Sie notwendig werden sollte. Die Betreuung ist die Alternative zur Vollmacht.

Informationsgespräche unter bildung@dw-karlsruhe.de oder 0721 20397-195

Vorsorge- Mappen unter hospiz@dw-karlsruhe.de oder 0721 20397-170

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